BÖP: Fortbildungsveranstaltung „Konfliktregelung im Strafrecht“

 

Am 23. Mai 2019 findet die Fortbildungsveranstaltung „Konfliktregelung im Strafrecht – die Besonderheiten der Mediation innerhalb von Strafverfahren, am Beispiel von ‚häuslicher Gewalt'“ statt.

Bei bestimmten strafrechtlich relevanten Delikten wie zum Beispiel Körperverletzungen oder Drohungen, bei denen es zu Auseinandersetzungen zwischen Personen gekommen ist, muss es nicht immer zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Als Alternative kann von Staatsanwaltschaften oder Gerichten ein Tatausgleich angeboten werden.
In der Folge nimmt eine Konfliktreglerin oder ein Konfliktregler vom Verein NEUSTART Kontakt mit Beschuldigter oder Beschuldigtem und Opfer auf und klärt in Einzelgesprächen, ob und unter welchen Bedingungen die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Tatausgleich gegeben ist.
Die Teilnahme ist sowohl für Opfer als auch für Beschuldigte freiwillig. Ein gelungener Tatausgleich hat zur Folge, dass es keine Gerichtsverhandlung und keine Verurteilung gibt. Die Beteiligten haben selbst im Rahmen des Tatausgleichs einen fairen Ausgleich herstellen können. Opfer haben die Möglichkeit, ihre Wünsche, Interessen und Gefühle zu formulieren und unbürokratisch Wiedergutmachung und Schadenersatz zu erlangen.

Referentinnen:
Elisabeth Peinhaupt MSc., Susanne Artner-Eigner, DSA

 

Die Anmeldung ist bis zum 16.05.2019 auf der Webseite des BÖP möglich.

Achtung: diese Veranstaltung ist nur für PLAST-/ BÖP-Mitglieder gedacht!

 


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